Informationen zur Finanzierung und Grundschuld beim Erwerb von Immobilien

Frankfurt, 25. Mai 2023 – In den meisten Fällen werden die Kaufpreise für Grundstücke oder Wohnungseigentum ganz oder teilweise durch eine Bank finanziert. Diese will die Immobilienfinanzierung entsprechend besichert wissen. In einem neuen Fachbeitrag beschreibt Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, wesentliche Aspekte beim Erwerb von Immobilien und deren Finanzierung sowie Absicherung über eine Grundschuld.

Die Bank ist meist nur bereit, das Darlehen für die Kaufpreisfinanzierung auszuzahlen, wenn zu ihren Gunsten eine erstrangige Grundschuld ins Grundbuch eingetragen ist. Der Grundstückskaufvertrag wird in der Regel erst beurkundet, wenn die Finanzierung des Kaufpreises bereits gesichert ist. Direkt im Anschluss an den Beurkundungstermin des Kaufvertrages kann dann auch vom Käufer die Grundschuld beim Notar bestellt und beurkundet werden.

Sind noch erstrangige Grundschulden des Verkäufers vorhanden, bei denen das besicherte Darlehen bereits abgezahlt wurde, lassen sich diese vorab löschen. Wie verhält es sich aber, wenn auch der Verkäufer noch Restschulden bei seiner Bank hat, die mit einer erstrangigen Grundschuld auf die Immobilie eingetragen sind?

Im Rahmen eines sogenannten Treuhandauftrages der Bank bzw. des Kreditgebers des Verkäufers stellt der Notar in diesem Fall den ordnungsgemäßen Ausgleich der jeweiligen Forderungen sicher. So öffnet er auch hier den Weg für einen reibungslosen Verkauf der Immobilie und den Abschluss der besicherten Immobilienfinanzierung des Käufers. Genauer beschrieben wird das Vorgehen im Fachbeitrag.

Darüber hinaus geht dieser auch auf weitere wichtige Aspekte ein, wie den Umgang mit anderen Rechten und Grunddienstbarkeiten im Grundbuch, der Übergabe und Eigentumsumschreibung sowie Fragen der Gewährleistung beim Kauf von Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung.

Ausführlichere Informationen zum Thema:
https://www.immobilien-kaufen-frankfurt.de/fachbeitraege-publikationen/informationen-zur-finanzierung-und-grundschuld-beim-erwerb-von-immobilien/

Über Selzer Reiff Notare, Frankfurt am Main

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Grundstücksrecht und Immobilienrecht.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Selzer Reiff Notare in Frankfurt – weitere Informationen:
https://www.selzer-reiff.de/notare/

Tag-It: Immobilienkauf, Haus kaufen, Wohnung kaufen, Immobilienkaufvertrag, Grundstück, Finanzierung, Grundschuld, Grunddienstbarkeit, Grundbuch, Immobilien, Notar, Frankfurt, Notariat

Dieser Beitrag wurde unter Home, World Wide Web veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.