Der Ehevertrag: Bereits in guten Zeiten vorausschauen und vorsorgen

Notarin Bettina Selzer erklärt, warum die eherechtlichen Vorgaben des BGB nicht immer der individuellen Situation angemessen sind und wann ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.

Frankfurt, 06. September 2018 – Frisch verliebt und voller Begeisterung zum Traualtar: Wenn die Hochzeit kurz bevorsteht, mag für manchen der Gedanke an einen Ehevertrag irritierend sein. Tatsache ist jedoch, dass allein im Jahr 2017 in Deutschland 153.501 Ehen geschieden wurden. Es ist daher durchaus ratsam frühzeitig vorzusorgen, um die Folgen einer möglichen Trennung für beide Seiten sinnvoll und fair zu gestalten. Denn niemand weiß, was in zehn oder zwanzig Jahren ist. Hier wirkt der Ehevertrag wie eine Versicherung für die Ehe.

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für die Ehe zwar auch in finanzieller Hinsicht klare Regeln vor: für den Zugewinnausgleich, zu Unterhaltsansprüchen und zum Versorgungsausgleich; aber nicht immer sind die gesetzlichen Vorgaben für die individuelle Situation angemessen. Durch einen Ehevertrag können Eheleute diese Punkte selbst gestalten. Zudem kann ein Ehevertrag auch während der Ehe jederzeit den Gegebenheiten angepasst werden.

Besonders empfiehlt sich ein Ehevertrag für Unternehmerinnen oder Unternehmer. Im Falle einer Scheidung kann sonst sogar der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sein, wie Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, in einem neuen Fachbeitrag auf der Kanzlei-Homepage erklärt. Auch in anderen Fällen kann ein Ehevertrag dringend angezeigt sein.

Beispiele hierfür sind: die Eheschließung mit einem ausländischen Partner, um zumindest die Rechtsgrundlage für den Fall der Trennung zu klären, wenn die künftigen Ehepartner sehr unterschiedliche Vermögen besitzen, oder beim Wunsch der Ehepartner nach größtmöglicher finanzieller Unabhängig, zum Beispiel, wenn zum Zeitpunkt der Heirat Kinderwunsch und Berufsfindung bereits abgeschlossen sind.

Wer sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, kann unvorbelastet und einvernehmlich darüber sprechen. Gerät die Ehe erst in Schieflage oder befindet man sich bereits mitten in einem Rosenkrieg, ist dies oft schwierig.

Beim Abschluss eines Ehevertrages haben die Eheleute sehr weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. „Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Ehevertrag schließen sollten oder was genau dieser beinhalten kann, bietet sich die fachkundige Beratung durch einen Notar an,“ empfiehlt Bettina Selzer.

Da ein Ehevertrag gewichtige wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben kann, muss er nach deutschem Recht auch zwingend von einem Notar beurkundet werden. Dies hat der Gesetzgeber in § 1410 BGB festgelegt. Es soll damit sichergestellt werden, dass jeder Partner umfassend über Vorteile und Risiken aufgeklärt ist sowie die gewünschten Regelungen in einem rechtssicheren Vertragsdokument niedergeschrieben sind.

Weitere Informationen

Fachartikel – Der Ehevertrag eines Unternehmers/einer Unternehmerin:
https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/fachbeitraege-publikationen/der-ehevertrag-eines-unternehmers-einer-unternehmerin/

Checkliste zum Schließen des Ehevertrages beim Notar:
https://www.selzer-reiff.de/aktuelles/downloads-checklisten/

Über Notarin Bettina Selzer

Notarin Bettina Selzer, geb. Schmidt, ist Gründerin der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare (ehemals: Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin). Sie ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und wurde 2011 zur Notarin in Frankfurt berufen.

Als vereidigte Notare in Frankfurt bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff in ihrem Notarbüro im Westend Frankfurt sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Der Notar ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht unterliegen Verträge häufig gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen, deren Einhaltung durch Mitwirkung des Notars sichergestellt wird.

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