Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, erklärt wie eine Immobilienfinanzierung erfolgen kann, wenn der Verkäufer noch einen Kredit abbezahlt und eine Grundschuld auf die Immobilie eingetragen ist.
Frankfurt, 10. November 2020 – Viele Käufer einer Immobilie nehmen zur Finanzierung des Kaufpreises einen Kredit auf. In der Regel wird dies durch den Eintrag einer Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank besichert. Doch wie kann eine Finanzierung erfolgen, wenn für den Verkäufer ebenfalls noch eine Grundschuld auf die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist?
Dies sei eine häufig beim Immobilienkauf an sie gestellte Frage, bestätigt Bettina Selzer, die als Notar in Frankfurt am Main tätig ist. Denn scheinbar handelt es sich hierbei um ein Dilemma: Die Bank des Verkäufers wird nicht auf ihren Grundschuldanspruch vorzeitig verzichten wollen. Gleichzeitig möchte die Bank des Käufers für die Finanzierung des Kaufpreises eine Besicherung durch Eintragung einer Grundschuld im höchsten Rang. Und natürlich möchte auch der Käufer, wenn der Kaufpreis erst einmal bezahlt ist, keine alte Grundschuld für die Kredite des Verkäufers auf seiner Immobilie haben.
„Bei der Auflösung der Situation spielt der Notar eine ganz entscheidende Rolle“, erklärt Notarin Bettina Selzer. „Der Notar ist nicht nur für die Beurkundung des Immobilienkaufvertrages selbst zuständig, sondern stellt auch die ordnungsgemäße Abwicklung der Grundschuldeinträge und Kreditrückzahlung beim Verkäufer sicher. Damit dies stattfinden kann, kümmert er sich um die Einholung einer Löschungs- oder Lastenfreistellungsbewilligung der Finanzierungsbank des Verkäufers und stellt treuhänderisch in ihrem Auftrag auch die Kreditrückzahlung sicher.“
In der Praxis ist dieser Prozess für Käufer und Verkäufer dank der Mithilfe des Notars eine einfache, alltägliche Angelegenheit. Vom Notar sind hierbei jedoch viele Details zu berücksichtigen, damit der Immobilienkauf reibungslos vonstattengeht.
Anlass genug, den Sachverhalt einmal in einem ausführlichen Fachartikel vorzustellen. Notarin Bettina Selzer erklärt hierbei an einem einfachen Beispiel das schematische Vorgehen. Darüber hinaus gibt Sie für den rechtlich versierteren Leser jedoch auch Einblicke in den genauen Ablauf bei der Abwicklung eines Grundstücks- oder Wohnungskaufvertrages:
Selzer Reiff Notare, Frankfurt – Unterstützung im Immobilienrecht
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
Weiterführende Informationen zu den Notaren:
https://www.selzer-reiff.de/notare/
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