Selzer Reiff Notare: Informationen zum Güterstand und Güterrecht

Welche Güterstände gibt es in Deutschland und was sollten Eheleute beachten?

Frankfurt, 18. Februar 2021 – Das eheliche Güterrecht regelt die güterrechtlichen und somit die vermögensrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten zueinander. Gesetzlicher Güterstand ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Durch einen Ehevertrag können die Ehepartner jedoch auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder einen anderen Güterstand vereinbaren. Weitere Güterstände im deutschen Güterrecht sind die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und die Wahl-Zugewinngemeinschaft, auch Deutsch-Französischer Wahlgüterstand genannt.

Wurde kein anderslautender Ehevertrag geschlossen, tritt in Deutschland mit der Heirat automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet aus, dass die Eheleute grundsätzlich komplett getrennte Vermögensmassen haben. Wird jedoch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung oder Wahl eines anderen Güterstandes in einem Ehevertrag beendet, so werden das Anfangsvermögen jedes einzelnen Ehegatten bei Beginn der Ehe und das Endvermögen bei Ende der Ehe miteinander verglichen.

„Derjenige Ehegatte, der einen höheren Vermögenszuwachs in der Ehe erwirtschaftet hat, muss dann die Hälfte dieses höheren Anteiles als Zugewinnausgleich an den anderen Ehegatten in Geld auszahlen“, erklärt Notarin Sonja Reiff von der Sozietät Selzer Reiff Notare in Frankfurt.

Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht immer die optimale Wahl für die individuelle Situation, weiß die Notarin: „Häufig gibt es triftige Gründe, die nach einer mehr oder weniger starken Veränderung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft verlangen. Dies kann beispielsweise durch die Wahl eines anderen Güterstandes oder durch Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft im Rahmen eines Ehevertrages erreicht werden.“

Bei der Wahl des Güterstandes und der Vertragsgestaltung beraten Notare mit ihrer Erfahrung und ihrem Sachverstand. Da ein Ehevertrag gewichtige wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben kann, muss er nach deutschem Recht zwingend von einem Notar beurkundet werden (§ 1410 BGB).

Der Gesetzgeber möchte so sicherstellen, dass jeder Partner umfassend über Vorteile und Risiken aufgeklärt ist sowie die gewünschten Regelungen in einem rechtssicheren Vertragsdokument niedergeschrieben sind.

Auch die Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff bieten in ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main eine entsprechende Beratung sowie die Beurkundung von Eheverträgen an. Einen Überblick über dieses wichtige Thema sowie die einzelnen Güterstände in Deutschland haben sie in einem Fachartikel auf ihrer Kanzlei-Homepage veröffentlicht:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/informationen-zum-familienrecht-gueterstand-und-gueterrecht/

Weiterführende Informationen bietet hier auch ein Notar-Lexikon:

https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/

Selzer Reiff Notare, Frankfurt – Unterstützung im Familienrecht und Erbrecht

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Tag-It: Familienrecht, Erbrecht, Güterrecht, Güterstand, Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft, Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Deutsch-französischer Wahlgüterstand, Notar Frankfurt, Notariat, Notarbüro, Notarin

Frankfurt, 18. Februar 2021 – Das eheliche Güterrecht regelt die güterrechtlichen und somit die vermögensrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten zueinander. Gesetzlicher Güterstand ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Durch einen Ehevertrag können die Ehepartner jedoch auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder einen anderen Güterstand vereinbaren. Weitere Güterstände im deutschen Güterrecht sind die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und die Wahl-Zugewinngemeinschaft, auch Deutsch-Französischer Wahlgüterstand genannt.

Wurde kein anderslautender Ehevertrag geschlossen, tritt in Deutschland mit der Heirat automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Die Zugewinngemeinschaft zeichnet aus, dass die Eheleute grundsätzlich komplett getrennte Vermögensmassen haben. Wird jedoch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung oder Wahl eines anderen Güterstandes in einem Ehevertrag beendet, so werden das Anfangsvermögen jedes einzelnen Ehegatten bei Beginn der Ehe und das Endvermögen bei Ende der Ehe miteinander verglichen.

„Derjenige Ehegatte, der einen höheren Vermögenszuwachs in der Ehe erwirtschaftet hat, muss dann die Hälfte dieses höheren Anteiles als Zugewinnausgleich an den anderen Ehegatten in Geld auszahlen“, erklärt Notarin Sonja Reiff von der Sozietät Selzer Reiff Notare in Frankfurt.

Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht immer die optimale Wahl für die individuelle Situation, weiß die Notarin: „Häufig gibt es triftige Gründe, die nach einer mehr oder weniger starken Veränderung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft verlangen. Dies kann beispielsweise durch die Wahl eines anderen Güterstandes oder durch Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft im Rahmen eines Ehevertrages erreicht werden.“

Bei der Wahl des Güterstandes und der Vertragsgestaltung beraten Notare mit ihrer Erfahrung und ihrem Sachverstand. Da ein Ehevertrag gewichtige wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben kann, muss er nach deutschem Recht zwingend von einem Notar beurkundet werden (§ 1410 BGB).

Der Gesetzgeber möchte so sicherstellen, dass jeder Partner umfassend über Vorteile und Risiken aufgeklärt ist sowie die gewünschten Regelungen in einem rechtssicheren Vertragsdokument niedergeschrieben sind.

Auch die Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff bieten in ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main eine entsprechende Beratung sowie die Beurkundung von Eheverträgen an. Einen Überblick über dieses wichtige Thema sowie die einzelnen Güterstände in Deutschland haben sie in einem Fachartikel auf ihrer Kanzlei-Homepage veröffentlicht:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/informationen-zum-familienrecht-gueterstand-und-gueterrecht/

Weiterführende Informationen bietet hier auch ein Notar-Lexikon:

https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/

Selzer Reiff Notare, Frankfurt – Unterstützung im Familienrecht und Erbrecht

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Tag-It: Familienrecht, Erbrecht, Güterrecht, Güterstand, Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft, Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Deutsch-französischer Wahlgüterstand, Notar Frankfurt, Notariat, Notarbüro, Notarin

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