Informationen zum gesetzlichen Betreuungsunterhalt, Ehevertrag und Altersphasenmodell

Wie lassen sich individuelle Regelungen zur Kinderbetreuung und finanziellen Absicherung im Falle einer Scheidung treffen? Notarin Sonja Reiff von der Sozietät Selzer Reiff Notare in Frankfurt informiert.

Frankfurt, 30. Juni 2022 – Häufig kümmert sich in Familien einer der Ehepartner mehr um die Versorgung der Kinder als der andere. Kommt es später zur Scheidung, können ihm hierdurch wesentliche Nachteile entstehen. Mitunter sind diese sogar existenzbedrohend. Die gesetzlichen Regelungen zur Ehe werden dem meist nicht gerecht. Mit dem sogenannten Altersphasenmodell können die Ehegatten im Rahmen eines notariellen Ehevertrages vorsorgen.

Im Falle einer Scheidung können nacheheliche Unterhaltsansprüche eines Ehegatten entstehen. Ein häufiger Fall ist der Betreuungsunterhalt nach § 1570 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser ist nach Scheidung in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes an den Ehepartner zu zahlen, der das gemeinsame Kinder betreut und aus diesem Grund nicht oder nur reduziert arbeitet.

Über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus besteht ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils nur noch in Ausnamefällen. Der betreuende Elternteil muss daher in der Regel wieder seiner Berufstätigkeit im ausreichenden Umfang nachgehen, um sich alleine zu versorgen. Durch die Pause bzw. Reduzierung der Erwerbstätigkeit ist dies nicht immer einfach und oft mit finanziellen Einbußen verbunden.

Durch einen Ehevertrag können die Ehegatten jedoch frühzeitig über den gesetzlichen Rahmen hinaus vorsorgen, auch wenn keine Scheidung bevorsteht. Neben Regelungen zum Güterstand (z.B. Modifizierung der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennungen) oder zum Versorgungsausgleich kann ein solcher vorsorgender Ehevertrag auch Absprachen zum nachehelichen Unterhalt enthalten, z.B. in Form eines Altersphasenmodells.

Im Altersphasenmodell wird festgelegt, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt der das oder die gemeinsamen Kinder betreuende Ehegatte verpflichtet ist, arbeiten zu gehen. Es kann in verschiedenen Stufen vereinbart werden, bis zu welchem Alter des jüngsten Kindes der Ehepartner gar nicht verpflichtet ist, zu arbeiten. Dann kann in einer weiteren Stufe bestimmt werden, ab welchem Alter der Ehepartner verpflichtet ist, wieder zu arbeiten und in welchem Wochenstundenumfang. In beliebig vielen weiteren Stufen kann die Pflicht zur Anhebung der Wochenarbeitsstunden verbunden mit einem gewissen Lebensalter des jüngsten Kindes vereinbart werden.

Ausführlichere Informationen hierzu bietet der folgende Fachbeitrag:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/ehevertrag-betreuungsunterhalt-und-altersphasenmodell/

Selzer Reiff Notare, Frankfurt

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei Eheverträgen, Lebenspartnerschaftsverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensübertragungen unter Ehegatten und Lebenspartnern,
der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, dem Verkauf oder Erwerb von Immobilien und Grundstücken sowie der Gründung und Umwandlung und dem Verkauf von Unternehmen.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Leistungsübersicht im Familienrecht und Eherecht:
https://www.selzer-reiff.de/leistungen/familienrecht/

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