Arbeitsrecht: Wissenswertes zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Erkrankt ein Arbeitnehmer, dann muss der Arbeitgeber grundsätzlich sein Gehalt auch während der ersten 6 Wochen einer aufgrund der Erkrankung bedingten Arbeitsunfähigkeit weiterzahlen. Dies regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

Auch hier gilt jedoch: Keine Regel ohne Ausnahme. Wann genau besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und wie lange hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf Gehalt ohne erfolgte Arbeitsleistung?

Damit überhaupt Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit besteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Z.B. muss das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen ununterbrochen bestehen und die Erkrankung darf nicht selbst verschuldet sein. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Und spezielle Regelungen greifen, wenn ein Arbeitnehmer mehrfach hintereinander greifen.

Was genau Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten müssen erklärt Sonja Reiff, Anwalt aus Frankfurt, einfach und verständlich in Ihrem Rechtsblog zum Arbeitsrecht:

Fachbeitrag Arbeitsrecht: Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Industrie und Handel abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.